Weitere Infos zur Nordtangente
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Die
so genannte Nordtangente ist ein Bundesfernstraßenprojekt, dessen
Planung auf die 20-er Jahre des 20. Jahrhunderts zurück geht.
Für die Nordtangente-Ost besteht
bzw. bestand seit 1994 einen Bebauungsplan. Für die
Nordtangente-West besteht kein Baurecht. Beide Nordtangenten-Teile
sind im
Flächennutzungsplan
2010 enthalten. Verkehrsprognosen zeigen, dass die Entlastung der Südtangente (die immer noch eine Kreisstraße ist, vgl. Artikel in Umwelt und Verkehr Karlsruhe 3/16) durch die Nordtangente minimal wäre. Zu befürchten ist - auch im Zusammenhang mit anderen Straßenbauprojekten in der Region - eine Zunahme des überregionalen Verkehrs und eine Überlastung des städtischen Verkehrsnetzes. Am 27.01.09 hat sich der Karlsruher Gemeinderat ausführlich mit der Nordtangenten-Planung beschäftigt (vgl. Bericht in der Stadtzeitung). Das Landesverkehrsministerium hat die Nordtangente nicht für den Bundesverkehrswegeplan 2030 angemeldet. In der Anmeldeliste enthalten ist nur die geplante 2. Rheinbrücke mit Anbindung an die B 36. Dementsprechend war die Nordtangente in der am 29.05.2014 vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichten Projektliste zum neuen Bundesverkehrswegeplan auch nicht mehr enthalten. Auch im 2016 beschlossenen BVWP 2030 und in den darauf basierenden Ausbaugesetzes ist die Nordtangente nicht mehr enthalten, sondern nur die 2. Rheinbrücke mit Anbindung an die B36 (gegliedert in zwei Teilprojekte: B 293 Lgr. RP/BW - B 10 (2. Rheinbrücke) und B 36 Querspange 2. Rheinbrücke Karlsruhe). In der Folge hat der Regionalverband Mittlerer Oberrhein 2018 den Mittelteil der Nordtangente (Hardtwalddurchstich und Nordtangente-West bis B36) aus dem Planwerk genommen. Für die B 36 Querspange 2. Rheinbrücke Karlsruhe hat das Regierungspräsidium Karlsruhe 2019 die Vorplanung aufgenommen (siehe https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt4/Ref44/Seiten/B36_Querspange_2.Rheinbruecke.aspx). Die "Weiterplanung" der Querspange ist eine Auflage aus dem Planfeststellungsbeschluss 2. Rheinbrücke (siehe unten). Geplant werden 4 Fahrstreifen für eine Verkehrsbelastung von 27.500 Fz/24h (Straßenquerschnitt 22 m) (vgl. hierzu auch Landtagsdrucksache 17/4012). Von der Stadt als kommunales Vorhaben weiterverfolgt wird die Südumfahrung Hagsfeld (vgl. hierzu eine Kleine Landtagsanfrage vom März 2010). Laut Gemeinderatsunterlagen vom 15.03.11 hat die Stadt einen Antrag zur Aufnahme des Vorhabens in das GVFG-Programm (Entflechtungsgesetz) gestellt. Zunächst ging die Stadt davon aus, dass sie den bestehenden Bebauungsplan für die Nordtangente-Ost nutzen könnte. Ein darauf basierender Gemeinderatsbeschluss für den Bau der auf 65 Mio. Euro teuren Straßenverbindung wurde am 08.04.14 gefasst (vgl. Artikel in Umwelt&Verkehr Karlsruhe 2/14). Im Jahr 2015 war klar, dass es für das Straßenbauvorhaben neues Planungsrecht braucht und der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, ein förmliches Planfeststellungsverfahren für die Südumfahrung Hagsfeld in der Variante 1b einzuleiten (vgl. Artikel in Umwelt&Verkehr Karlsruhe 2/15). Anfang 2016 fasste der Gemeinderat den Beschluss, im Rahmen des Verfahrens eine Variantenprüfung vorzunehmen. Im Juni 2020 hat die Stadt Karlsruhe Informationen zur geplanten Südumfahrung Hagsfelds präsentiert: https://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/umfahrung_hagsfeld.de.
Eng mit der Nordtangente verknüpft ist das Vorhaben, eine 2. Rheinbrücke zu bauen. Auch dies ist ein im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthaltenes Projekt (sowohl im BVWP 2003 als auch im BVWP 2030). Die Nordtangenten-Gegner befürchten, dass der Bau der 2. Rheinbrücke den Druck für den Bau der Nordtangente stark erhöht.
Für die
2. Rheinbrücke gibt es seit Juni 2006 einen
raumordnerischen
Entscheid (PDF 203 kb).
Dieser geht auf der Grundlage eines Gutachtens von Modus Consult von
einem Verkehrszuwachs von damals aktuellen 80.000 Kfz/Tag auf 100.000
Kfz/Tag bis 2025 aus. Im Gegensatz zum o.g. Verkehrsgutachten kam eine von ptv erstellte Verkehrsuntersuchung im April 2008 zu dem Ergebnis, dass - ohne Brückenneubau - je nach gewähltem Szenario bis 2025 entweder ein Rückgang des Verkehrs um max. etwa 4.400 Kfz/Tag oder ein Zuwachs von max. etwa 3.300 Kfz/Tag zu erwarten sei. Auch mit Brückeneubau sei ohne Nordtangente nur von einem geringfügigen Verkehrszuwachs über den Rhein auszugehen (max. 2.100 Kfz/Tag). Am 22.08.08 teilte der rheinland-pfälzische Verkehrsminister mit, dass das Bundesverkehrsministerium das Linienbestimmungsverfahren für eine zweite Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe positiv abgeschlossen habe (vgl. Bericht in der Stadtzeitung vom 29.08.08). Das Planfeststellungsverfahren sollte 2009 eingeleitet werden. Zwischenzeitlich gab es Diskussionen zur Anbindung der geplanten 2. Rheinbrücke an das Karlsruher Straßennetz. Offenbar hatte das Regierungspräsidium eine Plan vorgelegt, der die Verknüpfung der 2. Rheinbrücke mit der B 36 vorsah. Der Bund hat diesen Plan zurückgewiesen. Hiergegen haben OB Fenrich und Landrat Schnaudigel einen Protestbrief an den Bundesverkehrsminister geschrieben, der wiederum Protest bei GRÜNEN und KAL auslöste. Infos dazu auch in einer Kleinen Landtagsanfrage und einem Schreiben des UVM Baden-Württemberg. Die Bürgeraktion Umweltschutz Zentrales Oberrheingebiet hat sich im März 2010 mit einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Ramsauer gewandt. Infos zur Position des Bundesverkehrsministeriums enthält ein Schreiben vom 26.05.10, das von einem Beginn des Planfeststellungsverfahrens im Sommer 2010 ausgeht (Brief des BMVBS zur Nordtangente vom 26.05.10). Informationen zur 2. Rheinbrücke sind auch einer Kleinen Landtagsanfrage vom September 2006 sowie einer Kleinen Anfrage Landtagsanfrage vom Mai 2007 zu entnehmen. Die in letztgenannter Drucksache genannten "stetigen Verkehrszunahmen" sind allerdings nicht durch entsprechende Zahlen belegt. Zu beachten ist auch, dass bei der angegebenen Restnutzungsdauer lediglich von der Fahrbahnplatte die Rede ist. Eine Auswechslung der Seile, die eine Vollsperrung erforderlich machen würde, ist voraussichtlich erst in mehreren Jahrzehnten notwendig. Eine Kleine Landtagsanfrage vom September 2010 enthält Informationen bzgl. Fernverkehrsrelevanz. Und mit dem Vorschlag einer Ersatzbrücke beschäftigt sich ein KAL-Gemeinderatsantrag vom September 2010. Eine Kleine Anfrage im Bundestag erkundigte sich im März 2011 nach dem Sachstand. Am 25.03.2011 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe eine Pressemitteilung zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens herausgegeben. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.05.11 die vorgelegte Planung abgelehnt und einen "Faktencheck" gefordert (vgl. Bericht in der Stadtzeitung vom 27.05.11). Am 18. und 22.11.2011 fand ein "Faktencheck" zur Rheinquerung in Karlsruhe statt (vgl. https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/informieren/projekte-und-berichte/lp-15/faktencheck-zur-rheinbruecke/). Im Nachgang wurde eine länderübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, um die noch offenen Fragen zu klären. Auch in der 15. Legislaturperiode gabe es zahlreiche Landtagsanfragen/-anträgen zur Rheinbrücke (u.a. von Katrin Schütz MdL vom 14.07.11, 21.12.11 und 17.02.12, von Manfred Groh MdL vom 21.07.11, 29.02.12 und 23.05.12). Erörterungstermine zur 2. Rheinbrücke fanden im Juli 2013 in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg statt. Für den Bundesverkehrswegeplan 2015 haben Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die geplante 2. Rheinbrücke beim Bund angemeldet. Baden-Württemberg hat außerdem den Bau einer Ersatzbrücke als Maßnahme angemeldet. Das Bundesverkehrsministerium hat allerdings nur die geplante 2. Rheinbrücke in die Projektliste zum Bundesverkehrswegeplan 2015 aufgenommen. Die Planfeststellungsbeschlüsse für die 2. Rheinbrücke erfolgten am 15.09.2017 in Baden-Württemberg (siehe https://lbm.rlp.de/de/themen/grossprojekte/b-293-2-rheinbruecke-bei-woerth/) und am 27.12.2017 in Rheinland-Pfalz (siehe https://lbm.rlp.de/de/themen/grossprojekte/b-293-2-rheinbruecke-bei-woerth/). Klagen wurden erhoben vom BUND gegen beide Planfeststellungsbeschlüsse, von der Stadt Karlsruhe und von der Stadt Philippsburg (bzgl. geplanter Kompensationsmaßnahmen auf deren Gemarkung). Auf Rheinland-Pfälzer Seite wurde die Klage des BUND am 6. November 2019 vom OVG Koblenz überwiegend abgewiesen. Der BUND Rheinland-Pfalz hat daraufhin Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Die Klagen des BUND und der Stadt Karlsruhe endeten im Jahr 2020 mit abgeschlossenen Vergleichen: Vergleich BUND, Vergleich Stadt. Als einer der Gründe für den Bau einer 2. Rheinbrücke wurde im raumordnerischen Entscheid die "bevorstehende Generalsanierung der bestehenden Rheinbrücke" genannt. Die Sanierung und Ertüchtigung hat 2018/2019 unter Verkehr stattgefunden (siehe https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt4/Ref472/Seiten/b10_rheinbruecke_maxau.aspx). Im April 2023 hat ein breites Aktionsbündnis gegen die 2. Rheinbrücke in einem offenen Brief Bundesverkehrsminister Wissing zu einem Planungsmoratorium aufgefordert.
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